Was ist PSA und wer ist verantwortlich?
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst alle Ausrüstungen und Mittel, die Arbeitnehmer zum Schutz gegen Gefährdungen für ihre Sicherheit und Gesundheit tragen oder benutzen. Die rechtliche Grundlage bildet die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, notwendige PSA kostenlos bereitzustellen. Eine Gefährdungsbeurteilung bestimmt, welche PSA erforderlich ist.
Die wichtigsten PSA-Kategorien
Kopfschutz
- Schutzhelme (EN 397) – Pflicht auf Baustellen und in vielen Industriebereichen
- Anstoßkappen für geringere Gefährdungen
Augenschutz
- Schutzbrillen (EN 166) – bei Schleif-, Schweiß- und Reinigungsarbeiten
- Gesichtsschutzschirme für Spritzschutz
Gehörschutz
- Gehörschutzstöpsel oder -kapseln (EN 352) – ab 80 dB(A) empfohlen, ab 85 dB(A) Pflicht
Handschutz
- Schutzhandschuhe (EN 388, EN 407) – bei mechanischen, thermischen oder chemischen Gefahren
Fußschutz
- Sicherheitsschuhe (EN ISO 20345) – auf Baustellen, in Lager und Produktion Pflicht
- Klassen: S1, S1P, S2, S3 – je nach Gefährdungspotenzial
Atemschutz
- Atemschutzmasken (EN 149) – bei Stäuben, Dämpfen und Gasen
- FFP1, FFP2, FFP3 je nach Gefährdungsgrad
Warnkleidung
- Warnwesten und Warnjacken (EN ISO 20471) – im Straßenbereich und auf Baustellen Pflicht
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